Hunde und Deiche

AUF DEN EINGEZÄUNTEN DEICHEN GILT EIN GENERELLES HUNDEVERBOT!

WARUM?

Laut ‚Niedersächsichem Deichgesetz‘ (§5) sind die Deiche so zu erhalten, dass sie ihren Zweck zum Schutz von Leben und Eigentum der Bevölkerung gewährleisten. Die Deiche sollen uns also vor der stürmischen Nordsee schützen.

WAS HAT DAS ALLES MIT IHREM HUND ZU TUN?

ditzum-blog_20130531-01Die Funktionstüchtigkeit des Deiches und damit der Schutz vor einer Sturmflut ist abhängig von einer festen ‚Grasnarbe‘. Die Schafherde sorgt für optimales Graswachstum und ist somit der beste Deichpfleger. Aus diesem Grunde muss jede Gefahr – in diesem Fall auch Ihr Hund – von den Schafen ferngehalten werden.

UND WENN DER HUND ANGELEINT IST?

Auch das ist nicht erlaubt. Allein schon durch den Anblick eines Hundes wird ein Schaf oft in Angst und Schrecken versetzt, flüchtet und landet nicht selten im nächsten Wassergraben. Dieses traurige Schicksal soll verhindert werden.

ditzum-blog_20140329-01-2Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass durch Hundekot Krankheitserreger auf die Schafe übertragen werden. Dieses würde eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier bedeuten. Auch das soll umgangen werden.

Schließlich gehören die Schafe zu einem selbstständigen Schäfereibetrieb, der die vorgenannten Folgen für seine Schafe finanziell nur selten erstattet bekommt.


WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS ZUWIDERHANDLUNGEN STRAFRECHTLICH VERFOLGT WERDEN.

VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS.


AUSNAHMEN

In Übereinstimmung mit der Rheider Deichacht sind folgende Deichstrecken vom Verbot ausgenommen (in den Grafiken rot markiert); die Hunde müssen aber grundsätzlich an der Leine geführt werden:

Ditzum
Gemeindestraße ‚Am Deich‘
Hafen bis zum Außenanleger (K4)
Hafen über die Deichrampe bis zum Wohnmobilstellplatz

hundeditzum


Pogum
Schöpfwerk bis zum Kirchring

hundepogum


Pogum-Dyksterhusen
Gemeindestraße ‚Dollartstraße‘ – Bohrinselrampe bis zum Wendeplatz (Pforte)

hundedyksterhusen


Jemgum
Gemeindestraße ‚Deichstraße‘ bis zum Hafen

hundejemgum